Allgemeine Geschäftsbedingungen BFL IT INDEX Bestandsbewertung, Stand Januar 2008

1. Geltungsbereich

Das Angebot der BFL Leasing GmbH (nachfolgend "BFL" genannt) richtet sich ausschließlich an Unternehmen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der BFL und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die BFL nicht an, es sei denn, die BFL hätte ausdrücklich schriftlich deren Geltung zugestimmt.

2. Vertragsschluss

Durch Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen der BFL und dem Kunden kommt zustande, wenn die BFL das Angebot des Kunden durch eine gesonderte E-Mail zur Bestätigung annimmt.

Der Eingang der Bestellung bei der BFL wird dem Kunden im Anschluss direkt auf der Webseite bestätigt. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar.

Die Annahme des Antrages durch die BFL setzt voraus, dass der Kunde der BFL eine ausgefüllte Bestandsliste (Mindestangaben beachten!) übermittelt. Innerhalb von 7 bis 21 Tagen nach Eingang der Bestandsliste erhält der Kunde per E-Mail, die von der BFL vorgenommene Bestandsbewertung

3. Lieferung

Die Übermittlung der Bestandsbewertung erfolgt innerhalb von 7 bis 21 Tagen durch die BFL per E-Mail und setzt den Eingang einer ausgefüllten Bestandsliste (Mindestangaben beachten!) bei der BFL voraus. Die Lieferdauer ist abhängig von dem Umfang der eingereichten Bestandsliste.

Aus technischen Gründen können Verzögerungen bei der Versendung der Bestandsbewertung per E-Mail nicht ausgeschlossen werden. Die BFL übernimmt daher keine Garantie oder Gewähr für die Einhaltung der Lieferdauer.

Wird die Lieferdauer um mehr als 4 Wochen überschritten, kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten, wenn er zuvor der BFL eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

4. Zahlung, Fälligkeit

Die Rechnungsstellung erfolgt durch die BFL und wird dem Kunden auf dem Postweg zugesandt. Der jeweilige Rechnungsbetrag ergibt sich aus der Anzahl der zu bewertenden Objekte, versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer und ist sofort fällig. Im Falle des Verzuges ist der Rechnungsbetrag gemäß § 288 BGB zu verzinsen.

5. Haftung

Die Haftung der BFL ist gemäß den nachfolgenden Bestimmungen eingeschränkt. Unberührt bleibt davon die Haftung der BFL nach dem Produkthaftungsgesetz sowie anderer zwingender Haftungsvorschriften. Die BFL haftet unbeschränkt, wenn die BFL der Vorwurf des Vorsatzes oder des arglistigen Verschweigens im Falle eines Mangels trifft.

Die Haftung der BFL ist ausgeschlossen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern
- es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht,
- dies keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betrifft.
In letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der BFL.

Die Bewertung durch die BFL erfolgt ausschließlich auf Basis der Bestandsliste des Kunden und unterstellt einen durchschnittlichen Verschleißzustand der mängelfreien und betriebsbereiten Objekte. Die BFL hat die zu bewertenden Objekte nicht selbst in Augenschein genommen und auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit, Richtigkeit etc. überprüft.

Die BFL bemüht sich um die Aktualität der Bestandsbewertung, kann deren Fehlerfreiheit, Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit etc. jedoch nicht garantieren oder eine Haftung hierfür übernehmen. Die BFL übernimmt ferner keine Garantie oder Haftung für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die durch die Nutzung der Bestandsbewertung entstehen.

Um einen exakten Wert der Objekte zu ermitteln, sollte sich der Kunde an einen Fachhändler oder Sachverständigen seines Vertrauens wenden.

Die BFL übernimmt zudem keine Garantie; Gewähr oder Haftung für die Möglichkeit des Kunden, die bewerteten Objekte zu den angegebenen Preisen tatsächlich verwerten zu können.

Sollten bezüglich der Bewertung Mißverständnisse entstehen, bittet die BFL um Mithilfe. Der Kunde kann die BFL unter info@bfl-index.com kontaktieren und den Sachverhalt unter Angabe von Zeitpunkt, Preisen, Händler und Ansprechpartner mitteilen.

Die von der BFL vorgenommene Bestandsbewertung erfolgt ausschließlich für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch des Kunden. Der Kunde ist berechtigt, die Bestandsbewertung auf seinem Rechner zu speichern und ggf. auszudrucken. Eine darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbereitung oder sonstige Nutzung ist nur in den Grenzen des Urheberrechts zulässig. Alle Rechte an der Bestandsbewertung bleiben, soweit sie nicht ausdrücklich eingeräumt werden, bei der BFL.

6. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Frankfurt am Main,

Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem Zweck der Vereinbarung nahekommende Bestimmung, wie sie die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts.


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